Bereits in den ersten Entwurfsphasen eines Bauvorhabens werden grundlegende Entscheidungen getroffen, die den späteren Brandschutz beeinflussen. Die Nutzung eines Gebäudes, seine Größe, Geschosszahl sowie die geplante Personenbelegung bestimmen, welche Anforderungen nach den jeweiligen Landesbauordnungen einzuhalten sind. Ein Brandschutzkonzept beschreibt, mit welchen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen diese Anforderungen erfüllt werden. Es dient als Grundlage für die Genehmigungsplanung und begleitet viele Bauvorhaben bis zur Fertigstellung.
Kurzfassung
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Anforderungen entstehen aus Nutzung und Gebäudeart
Nicht jedes Gebäude unterliegt denselben brandschutzrechtlichen Vorgaben. Während bei kleineren Wohngebäuden häufig standardisierte Regelungen der Landesbauordnungen ausreichen, gelten für Sonderbauten zusätzliche Anforderungen. Dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser, Schulen, Hotels, Versammlungsstätten oder größere Industrie- und Gewerbegebäude.
Auch Nutzungsänderungen können dazu führen, dass eine neue brandschutztechnische Bewertung erforderlich wird. Wird aus einem Bürogebäude beispielsweise eine Kindertagesstätte oder eine Pflegeeinrichtung, verändern sich Personenzahl, Rettungswege und Schutzziele. Das vorhandene Konzept muss in solchen Fällen an die neue Nutzung angepasst und erneut geprüft werden.
Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis unterscheiden
Die Begriffe werden häufig synonym verwendet, beschreiben jedoch nicht überall dieselbe Unterlage. In Bayern wird im Genehmigungsverfahren überwiegend vom Brandschutznachweis gesprochen, während in vielen anderen Bundesländern die Bezeichnung Brandschutzkonzept verwendet wird. Beide Unterlagen beschreiben, wie die Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes für das jeweilige Bauvorhaben eingehalten werden.
Unabhängig von der Bezeichnung werden darin sämtliche brandschutzrelevanten Maßnahmen nachvollziehbar beschrieben und auf das jeweilige Gebäude abgestimmt. Entscheidend ist deshalb weniger der Name als vielmehr der Inhalt und die technische Nachvollziehbarkeit.
Planung folgt einem festen Ablauf
Die Erstellung beginnt mit der Auswertung der vorhandenen Planungsunterlagen. Dazu gehören unter anderem Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Nutzungsbeschreibungen sowie Angaben zu Bauweise und Gebäudeklasse. Bei bestehenden Gebäuden fließen zusätzlich Bestandsunterlagen und Ergebnisse einer Vor-Ort-Begehung ein.
Auf dieser Grundlage erfolgt die brandschutztechnische Bewertung des Gebäudes. Anschließend werden die erforderlichen Maßnahmen festgelegt und dokumentiert. Während des weiteren Planungsverlaufs wird das Konzept regelmäßig überprüft und an Änderungen angepasst. Schon Änderungen an Grundrissen, Nutzungseinheiten oder technischen Anlagen können Auswirkungen auf andere Bereiche der Planung haben.
Bauliche Maßnahmen begrenzen Feuer und Rauch
Der bauliche Brandschutz umfasst sämtliche Bestandteile eines Gebäudes, die eine Ausbreitung von Feuer und Rauch verzögern oder verhindern sollen. Dazu gehören unter anderem Brandabschnitte, feuerwiderstandsfähige Wände und Decken, notwendige Treppenräume, Abschlüsse sowie ausreichend dimensionierte Rettungswege.
Bereits während der Gebäudeplanung werden Lage, Abmessungen und Feuerwiderstand der Bauteile festgelegt. Tragende Bauteile, Raumaufteilungen und Fluchtwege müssen so aufeinander abgestimmt werden, dass Personen das Gebäude im Brandfall sicher verlassen können und Einsatzkräfte Zugang erhalten. Änderungen während der Bauausführung lassen sich später häufig nur mit erheblichem Aufwand umsetzen.
Anlagentechnischer Brandschutz ergänzt die Baukonstruktion
Der anlagentechnische Brandschutz ergänzt die baulichen Maßnahmen dort, wo technische Einrichtungen erforderlich sind. Welche Anlagen vorgesehen werden, hängt von Nutzung, Gebäudegröße und den geltenden Vorschriften ab.
Dazu zählen beispielsweise Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, automatische Feuerlöschanlagen oder Sicherheitsbeleuchtungen. Jede Anlage erfüllt eine bestimmte Funktion. Brandmeldeanlagen erkennen Brände frühzeitig und alarmieren Personen oder die Feuerwehr. Rauchabzugsanlagen halten Fluchtwege möglichst raucharm, während automatische Löschanlagen einen Brand bereits in seiner Entstehungsphase eindämmen können.
Organisatorischer Brandschutz ergänzt die bauliche Planung
Neben der Baukonstruktion und technischen Anlagen enthält ein Brandschutzkonzept auch organisatorische Maßnahmen. Sie betreffen den späteren Betrieb eines Gebäudes und legen fest, wie vorhandene Brandschutzeinrichtungen genutzt und kontrolliert werden.
Je nach Gebäude können dazu Regelungen zur Räumung des Gebäudes, Wartungsintervalle technischer Anlagen, Brandschutzordnungen oder die Benennung verantwortlicher Personen gehören. In öffentlich genutzten Gebäuden oder Sonderbauten werden organisatorische Anforderungen häufig umfangreicher beschrieben als bei kleineren Bauvorhaben.
Abstimmung mit anderen Fachplanungen
Brandschutz wird nicht unabhängig von anderen Gewerken geplant. Zahlreiche Anforderungen müssen mit der Tragwerksplanung, der Technischen Gebäudeausrüstung und der Architektur abgestimmt werden.
Ein notwendiger Rettungsweg beeinflusst beispielsweise die Grundrissgestaltung, während Lüftungsleitungen häufig Brandabschnitte durchqueren und deshalb brandschutztechnisch abgeschottet werden müssen. Auch Leitungsanlagen, Kabeltrassen oder Installationsschächte erfordern eine gemeinsame Planung aller beteiligten Fachbereiche.
Aus diesem Grund wird das Brandschutzkonzept während der Projektentwicklung regelmäßig überprüft und an neue Planungsstände angepasst. Änderungen an einer Fachplanung können Auswirkungen auf mehrere andere Gewerke haben.
Bestandsgebäude benötigen eine gesonderte Bewertung
Bei bestehenden Gebäuden stimmen ursprüngliche Planunterlagen nicht immer mit dem tatsächlichen Zustand überein. Umbauten, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen führen häufig dazu, dass frühere Angaben nicht mehr vollständig zutreffen.
Vor der Erstellung eines Brandschutzkonzepts erfolgt deshalb häufig eine Begehung des Gebäudes. Dabei werden unter anderem vorhandene Rettungswege, Brandabschnitte, technische Anlagen sowie die aktuelle Nutzung überprüft. Erst nach dieser Bestandsaufnahme lässt sich beurteilen, welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind und welche vorhandenen Einrichtungen weiterhin genutzt werden können.
Typische Ursachen für Nachforderungen im Genehmigungsverfahren
Rückfragen entstehen häufig, wenn Planungsunterlagen unvollständig sind oder einzelne Angaben nicht zusammenpassen. Unklare Nutzungsbeschreibungen, geänderte Grundrisse oder fehlende Angaben zu Rettungswegen können dazu führen, dass Unterlagen ergänzt oder überarbeitet werden müssen.
Auch spätere Änderungen während der Entwurfs- oder Ausführungsplanung wirken sich häufig auf den Brandschutz aus. Werden Nutzungseinheiten zusammengelegt, Technikräume verlegt oder Fluchtwege verändert, muss geprüft werden, ob das bestehende Konzept weiterhin den Anforderungen entspricht. Deshalb wird das Brandschutzkonzept während des gesamten Planungsprozesses fortgeschrieben und nicht nur einmalig erstellt.
Fazit
Ein Brandschutzkonzept beschreibt nachvollziehbar, wie die Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes für ein konkretes Bauvorhaben umgesetzt werden. Es verbindet bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen zu einer abgestimmten Planung und berücksichtigt dabei Nutzung, Gebäudeart sowie die geltenden rechtlichen Vorgaben.
Während der Projektentwicklung wird das Konzept fortlaufend an neue Planungsstände angepasst. Änderungen an Nutzung, Grundrissen oder technischen Anlagen werden im weiteren Planungsverlauf in das Brandschutzkonzept eingearbeitet. Dadurch bleibt die brandschutztechnische Planung mit den übrigen Fachplanungen abgestimmt.

